Anspruch auf Pflegegrad
Pflegegrad beantragen – Wer hat Anspruch und wie läuft das Verfahren ab?
Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für viele Leistungen der Pflegeversicherung – wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsangebote.
Anspruch auf einen Pflegegrad haben Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
So läuft der Antrag ab:
- Antrag stellen bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online)
- Begutachtung durch den MD (gesetzlich) oder Medicproof (privat)
- Bewertung nach einem Punktesystem anhand von 6 Lebensbereichen
- Zuteilung eines Pflegegrades von 1 bis 5
- Bescheid durch die Pflegekasse mit Einstufung und Leistungsanspruch
Die sechs Bewertungsbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
- Pflegebedürftige mit gesetzlicher oder privater Pflegeversicherung
- Personen mit nachweisbarer Einschränkung der Selbstständigkeit (mind. 6 Monate)
- Nach Antragstellung und erfolgreicher Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Gut zu wissen:
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Tages- oder Nachtpflege.